Ratgeber

Notfallvorsorge: mehr als ein Testament

Ein Testament ist wichtig, aber es löst nicht alle praktischen Probleme. Im Notfall müssen Angehörige wissen, wer entscheiden darf und wo wichtige Unterlagen liegen.

Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung

Der Vorsorgeauftrag regelt, wer handeln darf, wenn Sie urteilsunfähig werden. Die Patientenverfügung hält medizinische Wünsche fest.

Beide Dokumente schaffen Klarheit und entlasten Angehörige in schwierigen Situationen.

Finanzielle Handlungsfähigkeit

Konten, Versicherungen, Hypotheken, Passwörter und Ansprechpartner sollten dokumentiert sein. Ohne Übersicht verlieren Angehörige wertvolle Zeit.

Wichtig ist, dass die Unterlagen zugänglich und aktuell bleiben.

Erben ist auch Organisation

Neben dem Testament zählen Begünstigungen, Ehe- und Erbrecht, Vorsorgelösungen und Immobilien. Diese Bereiche greifen ineinander.

Eine gute Notfallvorsorge verhindert Streit und Unsicherheit.

Konkrete nächste Schritte

  • Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung erstellen.
  • Dokumentenliste mit Kontaktpersonen führen.
  • Begünstigungen in Vorsorge und Versicherungen prüfen.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 360 ff. ZGB: Vorsorgeauftrag; Art. 370 ff. ZGB: Patientenverfügung
  • Art. 467 und 498 ff. ZGB: Testament
  • Art. 374 ff. ZGB: Vertretung durch Angehörige

Die Gesetzestexte stehen auf fedlex.admin.ch (Suche nach der SR-Nummer): Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Obligationenrecht (OR, SR 220), AHVG (SR 831.10), BVG (SR 831.40), BVV 3 (SR 831.461.3), UVG (SR 832.20), ELG (SR 831.30), DBG (SR 642.11), StHG (SR 642.14), Bundesverfassung (BV, SR 101).

Frank Heisler
Frank Heislerdipl. Finanzberater IfFP · Autor der Ratgeber-Reihe «Finanzen im Leben»

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