Ratgeber

PK 2025: Kapitalbezug oder Rente?

Die Entscheidung zwischen Kapital und Rente prägt den Ruhestand über Jahrzehnte. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, aber klare Kriterien helfen.

Was die Rente leistet

Die Rente reduziert das Langlebigkeitsrisiko. Sie kommt regelmässig und unabhängig davon, wie alt man wird.

Dafür ist sie weniger flexibel und im Todesfall je nach Situation nur eingeschränkt vererbbar.

Was Kapital ermöglicht

Kapital kann flexibel eingesetzt, investiert oder vererbt werden. Es kann auch helfen, Hypotheken zu reduzieren oder grössere Ausgaben zu finanzieren.

Gleichzeitig trägt man das Anlage- und Entnahmerisiko selbst.

Die Mischform ernsthaft prüfen

Viele Haushalte profitieren von einer Kombination: genug Rente für Fixkosten, Kapital für Flexibilität.

So lassen sich Sicherheit und Gestaltungsfreiheit verbinden.

Konkrete nächste Schritte

  • Fixkosten im Ruhestand berechnen.
  • Ehepartner- und Hinterlassenenleistungen prüfen.
  • Steuerfolgen des Kapitalbezugs simulieren.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 37 BVG: Rente oder Kapitalabfindung
  • Art. 37a BVG: Zustimmung des Ehegatten zum Kapitalbezug
  • Art. 22 und 38 DBG: Besteuerung von Renten und Kapitalleistungen

Die Gesetzestexte stehen auf fedlex.admin.ch (Suche nach der SR-Nummer): Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Obligationenrecht (OR, SR 220), AHVG (SR 831.10), BVG (SR 831.40), BVV 3 (SR 831.461.3), UVG (SR 832.20), ELG (SR 831.30), DBG (SR 642.11), StHG (SR 642.14), Bundesverfassung (BV, SR 101).

Frank Heisler
Frank Heislerdipl. Finanzberater IfFP · Autor der Ratgeber-Reihe «Finanzen im Leben»

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