BVG Vorsorge

Berufliche Vorsorge

Ziel der beruflichen Vorsorge

Die in der Bundesverfassung verankerte 2. Ebene (berufliche Vorsorge, BVG) wurde 1985 durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invali-denvorsorge (BVG) für alle Arbeitnehmer ab einem gewissen Mindesteinkommen obli-gatorisch.

Als Ziel soll die Pensionskasse zusammen mit der AHV «die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise» in der Höhe von rund 60% des letzten Einkommens sicherstellen. Es wird ein individuelles Kapital angespart bzw. eine individuelle Pensionskassen-Rente erworben. Daneben versichert die zweite Säule die Risiken Tod und Invalidität.

Auch Selbständigerwerbende können sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen.

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