Zusatzversicherung

Freiwillige Versicherung

Versicherungsvertragsgesetz

Die obligatorische Grundversicherung versucht mit einem möglichst umfassenden Leistungskatalog eine ausreichende Versorgung für die Mehrheit der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel wird zu grossen Teilen erfüllt. Dennoch werden oft Zusatzversicherungen abgeschlossen, um die Bedürfnisse zur vollen Zufriedenheit abzudecken.

Leistungsangebot der Zusatzversicherungen

Das Angebot an Zusatzversicherungen ist unter den vielen Krankenkassen sehr unterschiedlich. Aufgrund eines vielseitigen Bedürfnisses ergänzen viele Personen für die volle Kostenübernahme, die auf den Wohnkanton und dessen Tarif beschränkte Vergütung der Grundversicherung mit einer Spitalzusatzversicherung, welcher die Wahlfreiheit mit der Bezahlung einer allfälligen Tarifdifferenz für die ganze Schweiz zumindest für die allgemeine Abteilung der Listenspitäler eröffnet.

Kündigung und Ende der Zusatzversicherungen

Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Police festgelegten Datum. Grundsätzlich werden Zusatzversicherungen auf eine dauer zwischen ein und fünf Jahren abgeschlossen. Meist werden diese stillschweigend weitergeführt.

UTI

Viele Krankenkassen bieten eine Unfallversicherung bei Tod und Invalidität zu günstigen Prämien an. Es handelt sich dabei um eine Summenversicherung, wobei im Invaliditätkapital in der Regel eine Progression (225% oder 350%) integriert ist. Gerade bei Kindern, die durch ihre Aktivitäten häufig unfallgefährdet sind, lohnt sich ein Abschluss, da aus den staatlichen Invaliditätenversicherung keine existenzdeckende Leistungen fliessen und zudem später der Eintritt ins BVG unmöglich ist.

Prämien

Das VVG gibt dem Versicherer die Freiheit, die Prämien risikogerecht, nach Geschlecht, Alter oer weiteren Kriterien differenziert festzulegen.

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