Krankentaggeldversicherung nach KVG / VVG
Taggeldversicherung
Taggeldversicherung
Der Abschluss einer Krankentaggeldversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis jedoch sind durch Einzel-, Branchen- oder Gesamtverträge, Taggeldversicherungen verbindlich vorgesehen. Genau hier setzen die freiwilligen Taggeldversicherungen nach KVG und VVG an, um eine ösung zur Deckung dieser Vorgaben von Lücken anzubieten.
Zudem fehlt auch Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen eine gesetzlicher Taggeldschutz, den sie auf privater Basis individuell abdecken können. Versicherbar, sind Taggelder über eine Einzelversicherung oder bei Personengruppen über eine Kollektivversicherung.
Im Gegensatz zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung, ist die Taggeldversicherung freiwillig.
Das VVG als Gesetzesbasis für die Taggeldversicherung gibt den Versicherern wesentlich grössere Freiheiten zu einer restriktiveren Handhabung und Ausgestaltung. Da kein Aufnahmezwang herrscht, können die Versicherer schlechte Risiken ablehnen und im Gegenzug, den aufgenommenen Versicherten für die gewährten Versicherungsdeckungen, günstigerer Prämien anbieten.
Die versicherbare Höhe des Taggeldes ist im VVG nirgendwo gesetzlich limitiert.
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