Leistungskoordination zwischen KVG / UVG

Leistungskoordination zwischen KVG / UVG

Innerhalb der sozialen Krankenversicherung ist das Unfallrisiko nur subsidiär gedeckt. Hier muss er Krankenversicherer dann für die Unfallkosten aufkommen, wenn die verunfallte Person über keine oder keine lückenlose Unfalldeckung verfügt. Im Weiteren verfügt das KVG, bei Unfall die gleichen Leistungen wie bei Krankheit zu gewähren, womit äussserst relevante Abweichungen zum UVG bestehen. Franchise und einen Selbstgehalt kennt das UVG im Gegensatz zum KVG  nicht. Taggeld-, IV- und Hinterbliebenenrenten, sowie Integritätsentschädigung sind wiederum nicht im Leistungskatalog des obligatorischen KVG enthalten.

Überversicherungen

Die Überentschädigungsregelung gilt nur für Leistungen der Sozialversicherungen. Leistungen der Privatversicherungen (3. Ebene) sind von der Regel nicht tangiert und können effektiv zu Leistungen von mehr als 90% des früheren Einkommens dienen. Nur bei Summenversicherungen werden die vereinbarten Summen ungekürzt ausbezahlt, bei Schadensversicherungen wird der tatsächlich entstandene Schaden gedeckt, was unter Umständen zu Kürzungen führen kann.

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