Hausratsversicherung

Die Hausratversicherung weist in günstiges Preis/Leistungsverhältnis aus. Sie gehört zum unbedingten Standard an Versicherungen, über die jede Person in der Schweiz verfügen sollte.
Einzelversicherung (In der Police ist eine Person benannt)
In Familienversicherung sind mehre Personen versichert, die in einer dauerhaften Hausgemeinschaft leben. Grundsätzlich sind nur die in der Police genannten Personen versichert. Die meisten Versicherer schliessen aber nur den Ehegatten und die unmündigen Kinder auch ein, wenn sie nicht in der Police genannt sind.
Versichert sind alle beweglichen Sachen, die mit dem Privatgebrauch dienen, mit Ausnahme von Motorfahrzeugen, Luftfahrzeugen,Motorbooten und grösseren Segelschiffen.
Zum Hausrat gehören:
Gegenstände im Eigentum des Versicherten.
Zum Hausrat gehören:
geleaste/gemietete Gegenstände, anvertraute Sachen und Gästeeffekten.
Zum Hausrat gehören:
bauliche Einrichtungen eines Mieters, die nicht mit dem Gebäude versichert sind.
Ist eine Standortversicherung und schützt den Hausrat beim Versicherten zu Hause (Wohnung, separate Räume am Wohnsitz).
Ist eine Aussenversicherung und schützt Gegenstände des Hausrats, die sich vorübergehend auswärts befinden auf der ganzen Welt.
Ist eine Umzugsversicherung und schützt den Hausrat beim Umzug von einem Wohnort zum andern (innerhalb der Schweiz, FL und Enklaven Campinoe und Büssingen)
Feuer:
Feuer, Elementarschäden, Abhandenkommen wegen Feuers und Elementarschäden sowie je nach Versicherer weitere Gefahren
Wasser:
Austritt von Wasser aus Leitungen und aus daran angeschloessenen Apparaturen,
Eindringen von Regen-, Schnee-, oder Schmelzwasser in ein Gebäude; auslaufendes Heizöl, Frostschäden an Leistungen und daran angeschlossen Apparaten.
Dienstahl:
Einbruchdiebstahl, Beraubung und einfacher Diebstahl.
Glasbruch:
Gebäudeverglasung, Mobilarverglasung, sowie je nach Versicherer weitere glasähnliche Sachen
Die zu versichernde Summe wird mit einer summarischen Bewertung oder mit einer Inventarliste bestimmt
Bei der automatischen Summenanpassung erhöht sich die Versicherungssumme laufend aufgrund des Hausratindexes. So wird die allfällige Unterversicherung wegen Teuerung automatisch umgangen.
Ebenso kann eine feste Versicherungssumme festgesetzt werden.
Grundsätzlich ist die Versicherungssumme zum Vollwert zu bestimmen; einzelne Gefahren werden jedoch auf erstes Risiko versichert (Geldwerte zu Hause oder einfacher Diebstahl)
Für die Elementargefahren gilt ein grundsätzliche Selbstbehalt von CHF 500. Für andere Gefahren regeln die Versicherer den Selbstbehalt unterschiedlich. Hierzu sind die jeweiligen AVB zu lesen.
Den Vermögensbedarf für den Ersatz (Neuwert), die Reparatur und/oder den Minderwert der betroffenen Sache wird durch die Versicherung ersetzt.
Bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt der Versicherer bestimmte Folgekosten (mittelbarer Schaden).
– Räumungs- und Entsorgungskosten
– höhere Lebenshaltungskosten
– Wiederbeschaffungskosten für Kreditkarten, Aussweise, etc.
– Schlossänderungskosten
Neben dem System der Fixprämie, kennen Versicherer auch einen Schadensfreiheitsrabatt.
Es gilt das Versicherungsvertragsgesetz der Schweiz (VVG)
Die Kantone “Freiburg, Jura, Nidwalden und Waadt kennen ein Versicherungsobligatorium für Feuer und Elementarschäden.
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