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Versicherungsschutzart: – Vollkaskoversicherung für neue Fahrzeuge – Teilkaskoversicherung ab dem dritten oder vierten Jahr – Keine Kaskoversicherung für mehr Fahrzeuge, die älter als 8 Jahre sind Jedoch ist immer die Sicherheitsbilanz des Kunden zu berücksichtigen |
Folgende Ausschlüsse sind üblich |
Schäden aus dem Betrieb des Fahrzeugs |
Kosten, die entstehen, wenn das Fahrzeug nicht benutzt werden kann |
Abnützungsschäden |
Wertverlust nach einem Unfall |
Versichert ist das Fahrzeug, das in der Police aufgeführt ist. |
In beiden Kaskoversicherungen werden Beschädigung, Zerstörung oder das Abhandenkommen des Fahrzeugs durch: |
– Feuer |
– Elementarschäden |
– Diebstahl/Entwendung zum Gebrauch und Raub |
– Glasbruch |
– Kollision mit Tieren |
– Mutwillige und böswillige Handlungen Dritter |
– Weitere wie Parkschäden |
Die Versicherungssumme wird in der Police festgesetzt und entspricht dem Kaufpreis des Fahrzeugs mit der betreffenden Werksausstattung. Die Versicherungssumme wird bei Spezialausrüstungen und Zubehörteilen, die eingebaut werden, entsprechend erhöht. |
Die Versicherung ersetzt den Vermögensbedarf für den totalen Verlust bei Totalschäden, dem Abhandekommen oder die Reparaturkosten bei Teilschäden. Es wird der Zeitwert des Fahrzeugs unmittelbar vor Eintritt der versicherten Gefahr vergütet. Mit einer Zeitwertversicherung kann der hohe Wertverlust eines fahrzeugs in den ersten Jahren aufgefangen werden. |
Übernahme der Folgekosten aus einem versicherten Ereignis: – Abschleppkosten in die nächsten Garage – Zölle bei Totalschaden im Ausland – Weitere |
Der Versicherer kann die Leistung bei grober Fahrlässigkeit des Versicherten reduzieren und bei Absicht ganz verweigern. Es kann auch vereinbart sein, dass der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit auf eine Reduktion verzichtet. Bei Alkohol- ,Drogen- oder Medikamenteneinfluss kann das jedoch nicht aus bedungen werden. |
Bei der Teilkasko sind Selbstbehalte unüblich und das Kollisionsrisiko wird üblicherweise auf CHF 1000 festgesetzt. Dies ist aber meist verhandelbar. |
Teilkasko: Meist als Fix-Prämie Vollkasko: |
Versicherungsvertragsgesetz (VVG) |
Bei jedem Versicherer gilt es die AVB`s genau zu lesen, da hier sich die eingeschlossenen Gefahren untereinander unterscheiden. Machen Sie sich deshalb über ihren Finanzberater kundig, was wo eingeschlossen oder ausgeschlossen ist. |
Die Beratungsgespräche sind für Sie
kostenfrei.
Montag – Freitag: 09.00 bis 20.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 14.00 Uhr
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wir rufen Sie an.
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