Rechtsschutzversicherung

  • Privatrechtsschutz
  • Verkehrsrechtschutz
  • Betriebsrechtschutz

Rechtsschutzversicherung

  • Sinn der Rechtsschutzversicherung liegt in der finanziellen Entlastung der Versicherten und deckt den Vermögensbedarf für die Verfahrens- und Anwaltskosten.
Versichert ist der Versicherte als:
– Privatperson.
– Mitfahrer und Passagier von privaten und öffentlichen Verkehrmitteln.
Der Versicherte erhält hier umfassenden Rechtsschutz in der Beratung und Prozessführung:
– Patientenrecht.
– Vertragsrecht.
– Sachenrecht.
– Arbeitsrecht.
– Mietrecht.
– Versicherungsrecht.
– Schadenersatzsrecht.
– Strafrecht.
Eingeschränkten Rechtsschutz (nur Beratung) dagegen wird gewährt bei:
– Personenrecht.
– Familienrecht.
– Erbrecht.
Bei Ehestreitigkeiten und Scheidung sind in der Regel hier ausgeschlossen.
Einzelversicherung:
Die in der Police genannte Person.
Familienversicherung:
– Die gesamte Familie und.
– Jede weitere im Haushalt lebende Person.
In der Regel CHF 250`000 pro Gerichtsfall. Für bestimmte Rechtsstreitigkeiten jedoch meist tieferer Ansätze.
Generell ist der Vermögensbedarf für versicherte Rechtsfälle versichert. Dazu gehören alle Kosten der Beratung, Gerichtsgebühren, Honorare für Anwälte, etc.).
Zudem sind die Inkassokosten für Forderungen, die der Versicherte nach Abschluss des Streits an die Gegenpartei stellen kann, inkludiert.
  • Es gilt der Grundsatz, das ein Gericht in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein zuständig ist.
  • Für Fälle der aussergerichtlichen Haftung und des Strafrechts bieten die Versicherer auch Rechtsschutz bei Zuständigkeit von ausländischen Gerichten an.
  • Die Höhe der Prämie hängt massgeblich davon ab, ob eine Einzelversicherung oder eine Familienversicherung abgeschlossen wird.
  • Neben de VVG gilt das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG und die Aufsichtsverordnung AVO.
  • Für Privatpersonen gelten die Privatrechtsschutzversicherung.
  • Für Verkehrsteilnehmer gelten die Verkehrsrechtschutzversicherung.
  • Für Unternehmer und Unternehmen gelten die Betriebsrechtschutzversicherung.

Verkehrsrechtsschutzversicherung

  • Sinn der Rechtsschutzversicherung liegt in der finanziellen Entlastung der Versicherten und deckt den Vermögensbedarf für die Verfahrens- und Anwaltskosten.
Versichert ist der Versicherte als:
– Halter eines Fahrzeugs.
– Lenker eines Fahrzeugs.
– Mieter eines Fahrzeugs.
– Mitfahrer und Passagier von privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln.
Der Versicherte erhält Rechtsschutz bei:
– Ausweisentzug.
– Strafrecht.
– Versicherungsrecht.
– Schadenersatzrecht.
Vertragsrechtliche Streitigekeiten bei:
– Kauf von Fahrzeugen.
– Miete/Leasing von Fahrzeugen.
– Reparaturen von Fahrzeugen.
Einzelversicherung:
Die in der Police genannte Person.
Familienversicherung:
– Die gesamte Familie und.
– Jede weitere im Haushalt lebende Person.
In der Regel CHF 250`000 pro Gerichtsfall. Für bestimmte Rechtsstreitigkeiten jedoch meist tieferer Ansätze.
Generell ist der Vermögensbedarf für versicherte Rechtsfälle versichert. Dazu gehören alle Kosten der Beratung, Gerichtsgebühren, Honorare für Anwälte, etc.).
Zudem sind die Inkassokosten für Forderungen, die der Versicherte nach Abschluss des Streits an die Gegenpartei stellen kann, inkludiert.
  • Es gilt der Grundsatz, das ein Gericht in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein zuständig ist.
  • Für Fällen der aussergerichtlichen Haftung und des Strafrechts bieten die Versicherer auch Rechtsschutz bei Zuständigkeit von ausländischen Gerichten an
  • Die Höre der Prämie hängt massgeblich davon ab, ob eine Einzelversicherung oder eine Familienvericherung abgechlossen wird.
  • Neben de VVG gilt das Versicherungsaufsichtsgesetz VAG und die Aufsichtsverordnung AVO.
  • Für Privatpersonen gelten die Privatrechtsschutzversicherung.
  • Für Verkehrsteilnehmer gelten die Verkehrsrechtschutzversicherung.
  • Für Unternehmer und Unternehmen gelten die Betriebsrechtschutzversicherung.
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