Rechtsschutzversicherung
- Privatrechtsschutz
- Verkehrsrechtschutz
- Betriebsrechtschutz
Versichert ist der Versicherte als: |
– Privatperson. |
– Mitfahrer und Passagier von privaten und öffentlichen Verkehrmitteln. |
Der Versicherte erhält hier umfassenden Rechtsschutz in der Beratung und Prozessführung: |
– Patientenrecht. |
– Vertragsrecht. |
– Sachenrecht. |
– Arbeitsrecht. |
– Mietrecht. |
– Versicherungsrecht. |
– Schadenersatzsrecht. |
– Strafrecht. |
Eingeschränkten Rechtsschutz (nur Beratung) dagegen wird gewährt bei: |
– Personenrecht. |
– Familienrecht. |
– Erbrecht. |
Bei Ehestreitigkeiten und Scheidung sind in der Regel hier ausgeschlossen. |
Einzelversicherung: Die in der Police genannte Person. |
Familienversicherung: – Die gesamte Familie und. – Jede weitere im Haushalt lebende Person. |
In der Regel CHF 250`000 pro Gerichtsfall. Für bestimmte Rechtsstreitigkeiten jedoch meist tieferer Ansätze. |
Generell ist der Vermögensbedarf für versicherte Rechtsfälle versichert. Dazu gehören alle Kosten der Beratung, Gerichtsgebühren, Honorare für Anwälte, etc.). Zudem sind die Inkassokosten für Forderungen, die der Versicherte nach Abschluss des Streits an die Gegenpartei stellen kann, inkludiert. |
Versichert ist der Versicherte als: |
– Halter eines Fahrzeugs. |
– Lenker eines Fahrzeugs. |
– Mieter eines Fahrzeugs. |
– Mitfahrer und Passagier von privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln. |
Der Versicherte erhält Rechtsschutz bei: |
– Ausweisentzug. |
– Strafrecht. |
– Versicherungsrecht. |
– Schadenersatzrecht. |
Vertragsrechtliche Streitigekeiten bei: |
– Kauf von Fahrzeugen. |
– Miete/Leasing von Fahrzeugen. |
– Reparaturen von Fahrzeugen. |
Einzelversicherung: Die in der Police genannte Person. |
Familienversicherung: – Die gesamte Familie und. – Jede weitere im Haushalt lebende Person. |
In der Regel CHF 250`000 pro Gerichtsfall. Für bestimmte Rechtsstreitigkeiten jedoch meist tieferer Ansätze. |
Generell ist der Vermögensbedarf für versicherte Rechtsfälle versichert. Dazu gehören alle Kosten der Beratung, Gerichtsgebühren, Honorare für Anwälte, etc.). Zudem sind die Inkassokosten für Forderungen, die der Versicherte nach Abschluss des Streits an die Gegenpartei stellen kann, inkludiert. |
Die Beratungsgespräche sind für Sie
kostenfrei.
Montag – Freitag: 09.00 bis 20.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 14.00 Uhr
Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer,
wir rufen Sie an.
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