Reiseversicherung

Reiseversicherung

  • Kurzzeitversicherung (nur eine Reise).
  • Vertragsdauer von einem bis zu mehreren Jahren.
Versichert ist der Versicherte als:
– Privatperson.
– Mitfahrer und Passagier von privaten und öffentlichen Verkehrmitteln.
Der Versicherte erhält hier umfassenden Rechtsschutz in der Beratung und Prozessführung:
– Patientenrecht.
– Vertragsrecht.
– Sachenrecht.
– Arbeitsrecht.
– Mietrecht.
– Versicherungsrecht.
– Schadenersatzsrecht.
– Strafrecht.
Eingeschränkten Rechtsschutz (nur Beratung) dagegen wird gewährt bei:
– Personenrecht.
– Familienrecht.
– Erbrecht.
Bei Ehestreitigkeiten und Scheidung sind in der Regel hier ausgeschlossen.
Einzelversicherung:
Die in der Police genannte Person.
Familienversicherung:
– Die gesamte Familie.
Reise-Annullierungsversicherung.
Pannenhilfeversicherung.
Reisegepäckversicherung.
Reiseschutzversicherung.
Ersatzreiseversicherung.
Assistancedienstleistungen und Ersatz der versicherten Folgekosten, bis maximal zur vereinbarten, oder aber der in der AVB festgelegten Summe pro Ereignis.
  • Weltweite Annullierungskostenversicherung und Reiseschutzversicherung.
  • Fahrzeugassistance Europaweit.
  • Neben dem VVG gelten die Bestimmung der AVB.
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