Bauherrenhaftpflichtversicherung

Versichert sind Personenschäden und Sachschäden, für die der Versicherte die Verantwortung zu tragen hat.
Versichert sind:
Der Bauherr (Eigentümer der Liegenschaft).
Weitere Personen, vor allem Angestellte des Bauherrn.
Für plötzlich auftretende und unvorhergesehene Umweltbeeinträchtigungen.
Als Aktiver au dem Bau für verschuldet herbeigeführte Schädigungen.
Als Eigentümer des entstehenden Baus (Werkseigentümerhaftung).
Als Eigentümer des Baugrundstücks (Grundeigentümerhaftung).
Der Ort der Baustelle.
Üblich sind 3 bis 10 Millionen Franken. Die Garantiesumme ist jedoch frei wählbar.
Für berechtigte Haftpflichtansprüche, sofern eine Haftung des Versicherten besteht und es sich um einen gedeckten Fall handelt, übernimmt der Versicherer den Vermögensbedarf.
Für die Abwehr von unberechtigten Haftpflichtansprüchen, wenn es sich um einen gedeckten Fall handelt, übernimmt der Versicherer.
Eine Einmalprämie, die als Fixsumme beim Abschluss der Versicherung erhoben wird.
Die Höhe hängt ab:
– der Höhe der Baukosten.
– dem Gefährdungsgrad der Nachbarschaft.
– der gewählten Garantiesumme.
– dem gewählten Selbstbehalt.
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