Geschäftssachversicherung

Versichert sind:
– Feuer.
– Wasser.
– Diebstahl.
– Glasbruch.
Einfacher Diebstahl ist nicht versichert.
Versichert ist das Unternehmen, das die Versicherung abschliesst. Bei mehreren Standorten gilt die Versicherungen für die Standorte, die in der Police genannt wird.
Versichert ist die Fahrhabe und bei Einschluss auch Sachen im Dritteigentum.
Die Versicherung gilt am versicherten Standort.
Soll die Fahrhabe auch ausserhalb der Standorte versichert sein, so muss eine Aussenversicherung abbgeschlossen werden.
Sie wird aufgrund eines detaillierten Inventars ermittelt, wobei die eingeschlossenen Gegenstände immer zum Vollwert versichert sind.
Feuer:
Vollwert versichert, erstes Risiko oder Teilwert auf Wunsch des Kunden.
Wasser:
Vollwert versichert, erstes Risiko oder Teilwert auf Wunsch des Kunden.
Diebstahl:
Erstes Risiko (oder Teilwert).
Glasbruch:
Erstes Risiko (oder Teilwert).
Die Versicherungssumme kann fest vereinbart werden.
Versichert sind der Ersatz, die Reparatur oder der Minderwert der betroffenen versicherten Gegenstände.
Im vorgesehenen Umgang für mitversicherte mittelbare Schäden.
Selbstbehalt:
Bei Elementareignissen 10% der Entschädigungssumme (min CHF 2`500 bis CHF 50`000)
Selbstbehalt:
Für Wasser, Feuer Diebstahl. und Glasbruchschäden meist individuell.
Die Prämie kann als Fixprämie vereinbart werden. Ihre Höhe hängt vor allem ab:
– der Höhe des Selbstbehalts.
– der Höhe des Risikos.
Auf der Bundesebene gelten die VVG.
Für Elementarschäden die Aufsichtsverordnung.
Für die nachfolgenden Kantone ist die Geschäftssachversicherung für die Gefahr Feuer obligatorisch.
– Nidwalden, Waadt.
– Freibrug, Jura.
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