Betriebshaftpflichtversicherung

Personenschäden.
Vermögensschäden als Folge von Personen-/Sachschäden.
Sachschäden.
Versichert sind:
– das Unternehmen selbst.
– die Mitglieder des Managements und die Angestellten.
– die Inhaber des Unternehmens in ihrer Eigenschaft als Inhaber und als Mitarbeitende im Betrieb.
Die Versicherungssumme ist frei wählbar, wobei das Minimum CHF 5`000.000 in der Regel beträgt.
Je nach Versicherer gilt sie für das gesamte Europa oder die gesamte Welt, mit Ausschluss von den USA und Kanada. Unternehmen müssen für die USA und Kanada eine Zusatzversicherung abschliessen.
Das Anlagerisiko:
Im Zusammenhang mit Gebäuden, Räumlichkeiten, Betriebsanlagen und Grundstücken des Unternehmens.
Das Produktrisiko:
– Versichert ist die Produkthaftpflicht.
– Nicht versichert ist die Sachgewährleistung.
Das Betriebsrisiko:
– Versichert sind Schäden, die Miitarbeitende bei der Verrichtung ihre Arbeit Dritten zufügen.
– Nicht versichert sind falsche, ausbleibende oder verspätete Erfüllung der Vertragspflichten der Geschäftspartner.
Ersatz des Vermögensbedarf für gedeckte und berechtigte Haftungsansprüche.
Anwehr von gedeckten, aber unberechtigte Haftungsansprüchen.
Die Prämie ist eine Fixprämie. Ihre Höhe hängt vor allem von der Auswahl der versicherten Gefahren , der Versicherungssumme und der Art der Gebäudenutzung ab.
Versicherungstechnische Fragen:
Massgebend das VVG und für die konkrete Ausgestaltung das entsprechende AVB.
Obligationen für bestimmte Berufe oder Tätigkeiten.
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