Betriebsunterbrechungsversicherung

Im Zusammenhang mit dem Unternehmen sind Rechtsstreitigkeiten versichert:
– Arbeitsrecht.
– Miet- und Pachtrecht.
– Schadensersatzrecht.
– Versicherungsrecht.
– Es können auch noch andere Arten von Streitigkeiten abgesichert werden.
Alle Personen sie in der Police aufgeführt sind, sind mitversichert.
Die Garantiesumme beträgt in der regel pro Gerichtsfall CHF 250`000. Für bestimmte Auseinandersetzungen können sie aber auch tiefer sein.
Vor einem Gerichtsstand in der Schweiz oder FL.
Einzelne Fälle in ganz Europa.
Versichert sind:
– Vermögenseinbussen aus einer vollständigen/teilweisen Betriebsunterbrechung.
– die Folge des versicherten Schadens sind.
– der durch die versicherte Gefahr Feuer, Wasser, Diebstahl und/oder Glasbruch entstanden sind.
Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel erst nach einer Wartefrist von drei Monaten zu wirken.
Versichert ist der Vermögensbedarf für versicherte Vermögensfälle.
Die Prämie hängt ab von:
– der abgemachten Garantiesumme.
– der Anzahl von versicherten Personen.
– der Höhe des Selbstbehalts.
– dem Umfang der versicherten Rechtsfälle.

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