Informationsblatt (Abstrakt)
Verhaltensvorschrift nach FIDLEG
Verhaltensvorschrift nach FIDLEG
Informationsblatt für die Kundinnen und Kunden der UFP GmbH
Das neue Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) gilt seit dem 1. Januar 2020 für alle Finanzdienstleistungen.
Was bedeutet das für Sie als Kundin oder Kunde der UFP GmbH?
Zweck des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG)
Der primäre Zweck des FIDLEG ist der Schutz der Kundinnen und Kunden (Art. 1 FIDLEG).
Wie wird der Kundenschutz sichergestellt?
Das Finanzdienstleistungsgesetz verlangt von allen Finanzdienstleistern, Banken und Vermögensverwaltern die Einhaltung von einer Reihe von Verhaltenspflichten und weiteren Pflichten. Der Massnahmenkatalog der Verhaltenspflichten umfasst die Berücksichtigung von Informations-, Dokumentations-, Rechenschafts-, Transparenz- und Sorgfaltspflichten.
Mit jeder Beratung mit unseren Kunden sind wir angehalten eine Eignungsprüfung und Angemessenheitsprüfung durchzuführen. Verzichtet der Kunde explizit auf die Preisgabe seiner Finanzdaten, wird die UFP GmbH keine Beratungsdienstleistungen gegenüber dem Kunden erbringen.
Zusätzlich verlangt das FIDLEG bei einer Vermögensverwaltung in jedem Fall und bei einer Anlageberatung sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind, die Durchführung einer Angemessenheits- und/oder Eignungsprüfung. Neben den Verhaltenspflichten enthält das FIDLEG u.a. auch Anforderungen an eine angemessene Organisation des Unternehmens.
Wer ist davon betroffen?
Sobald Sie als Kundin oder Kunde eine Finanzdienstleistung in Anspruch nehmen, sind Sie direkt oder indirekt von den neuen Bestimmungen des FIDLEGs betroffen. Das FIDLEG gilt für sämtliche Finanzdienstleister, Banken und Vermögensverwalter.
Welchen Nutzen bringt das Ihnen als Kundin oder Kunde?
Die Bestimmungen des Finanzdienstleistungsgesetzes erhöhen die Transparenz in der Kundenberatung und erweitern die Rechenschaftspflicht der Finanzdienstleister. Durch die Vielzahl an neuen Verhaltenspflichten soll eine sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise sichergestellt werden. Vor allem soll Ihre persönliche finanzielle Lage Grundlage der Finanz- oder Vorsorgeberatung sein. Deren Kenntnis erhöht Ihren Schutz als Kundin oder Kunde. Zusätzlich erhalten Sie die Möglichkeit, sich bei einem Konflikt mit Ihrem Finanzdienstleister an eine Ombudsstelle zu wenden, welche gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung des von Ihnen erkannten Problems sucht.
Hat das FIDLEG auch Nachteile für Sie?
Durch die neuen Bestimmungen entstehen für alle Anbieter von Finanzdienstleistungen administrative und organisatorische Mehraufwände. Der Beratungsleistung müssen mehr Daten zur Verfügung gestellt werden. Dies führt zu erheblichen Mehrkosten für die Erbringung der Beratungsleistung. Das wiederum zwingt auch die UFP GmbH, einen Teil der Mehrkosten auf ihre Kunden zu Übertragen.
Die Beratungsgespräche sind für Sie
kostenfrei.
Montag – Freitag: 09.00 bis 20.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 14.00 Uhr
Hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer,
wir rufen Sie an.
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