Die Versicherung
Die Gefahrengemeinschaft
Die Gefahrengemeinschaft
Unser Leben steckt voller Überraschungen. Sie sind erfreulich und aber auch unerfreulich. Auch wenn wir es nicht gerne wahrhaben wollen, ist unsere Existenz ständig bedroht. Bedroht durch unglückliche Zufälle, durch unsere Umwelt oder durch unser eigenes Verhalten und das Verhalten anderer Personen. Unsere moderne Welt ist kompliziert und für die meisten nicht abzuschätzen, welchen Gefahren sie im Laufe ihres Lebens ausgesetzt sind und welche Versicherungen ihnen den besten Schutz bieten können. Um diese Herausforderungen zu beantworten, benötigt ein Versicherungskunde in der Regel eine seriöse Beratung. Ziel der Beratung muss ein, den optimalen Schutz für seinen Klienten zu finden. Dabei bringt der Berater seine Kenntnisse der möglichen Versicherungslösungen ein. Damit eine optimale Lösung gefunden und eingesetzt werden kann, ist ein wertschätzendes Miteinander notwendig.
Um auch geschützt zu sein, wenn die freiwillige solidarische Hilfe nicht mehr reicht, muss auf die Gefahrengemeinschaft zurückgegriffen werden. Heute nennt man solche Gefahrengemeinschaften Versicherungen.
Die Versicherten tragen tragen gemeinsam die wirtschaftlichen Folgen eines Eintritts bestimmter Gefahren.
Die Hausratversicherung umfasst vier Grundgefahren der Sachversicherung, wie Feuer, Wasser, Diebstahl und Glasbruch.
Sie umfasst alle beweglichen Sachen (Ausnahme der Verkehrsmittel Auto, Motorboote) und schützt von den versicherten Gefahren.
Sichert dem Eigentümer den Vermögensbedarf für den Fall, dass sein Gebäude durch eine versicherte Gefahr beschädigt oder zerstört wird.
Versichert ist immer das Fahrzeug, das in der Police aufgeführt ist. Die versicherten Gefahren sind in Teil- und Vollkasko unterteilt.
Sie deckt die vertragliche Haftpflicht, bei der Verschuldenshaftung und Ansprüche aus milden Kausalhaftungen.
Sie soll Schutz für Rechtsstreitigkeiten von Privat-personen bieten (Beratung und Prozessführung oder nur Rechtsberatung).
Gegenstand der Reiseversicherung sind Gefahren, die spezifisch mit Reisen verbunden sind und werden als Einzel- und als Familienversicherung angeboten.
Wer Eigentümer eines Bauwerks und/oder eines Grundstücks ist, haftet für Schäden, die Dritte wegen mangelhafter Bauweise/Unterhalts erleiden.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schütz den Bauherrn im Fall von Schadensersatzansprüche von Dritten, die durch eine Baustelle entstanden sind.
Es besteht eine zwingende Pflicht zur Motorfahr-zeughaftplichtversicherung, für jedes Fahrzeug, welches im öffentlichen Verkehr bewegt wird.
Die Beratungsgespräche sind für Sie
kostenfrei.
Montag – Freitag: 09.00 bis 20.00 Uhr
Samstag: 10.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag: 10.00 bis 14.00 Uhr
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wir rufen Sie an.
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