Die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts gilt für viele Eigenheimbesitzer als längst überfällige Reform. Gleichzeitig sorgt der späte Umsetzungstermin ab 2029 für Kritik.
Was ist der Eigenmietwert?
Der Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Eigentümer von selbstbewohntem Wohneigentum versteuern müssen. Es fliesst kein Geld, dennoch erhöht dieser Wert das steuerbare Einkommen.
Besonders betroffen sind Eigenheimbesitzer mit tieferen Einkommen, Pensionierte und Haushalte mit weitgehend abbezahlten Hypotheken.
Warum erst 2029?
Offiziell braucht die Umsetzung Zeit, weil Bund und Kantone Gesetze, Systeme und Abläufe anpassen müssen. Politisch entsteht dennoch der Eindruck, dass Entlastungen dann langsam kommen, wenn der Staat Einnahmen verliert.
Auswirkungen auf Immobilienpreise
Die Abschaffung kann Wohneigentum attraktiver machen. Gleichzeitig können reduzierte Abzüge für Unterhalt dazu führen, dass Sanierungen verschoben werden.
Das kann ältere Immobilien belasten, während gut unterhaltene und energieeffiziente Objekte eher profitieren.
Auswirkungen auf Wirtschaft und Gewerbe
Wenn weniger renoviert wird, trifft das nicht nur Eigentümer. Betroffen sind vor allem lokale Betriebe:
- Handwerker und Bauunternehmen
- Elektriker, Sanitär- und Heizungsbetriebe
- Architekten, Planer und Energieberater
- Ausbildungsbetriebe und Lehrstellen im Gewerbe
Auswirkungen auf den Staat
Kurzfristig verliert der Staat Steuereinnahmen. Mittel- und langfristig können zusätzlich weniger Mehrwertsteuer, weniger Aufträge und eine tiefere Gebäudesanierungsquote entstehen.
Fazit
Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist mehr als eine Steuerreform. Sie berührt Eigentum, Altersvorsorge, Gewerbe, Investitionen und das Vertrauen in politische Fairness.
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