Ratgeber

Digitaler Nachlass: Konten, Passwörter, Kryptowerte

Ein grosser Teil des Lebens liegt heute online: E-Banking, Abos, Fotos, E-Mail, Kryptowerte. Ohne Vorbereitung bleiben diese für die Erben oft unerreichbar.

Was zählt dazu?

  • Online-Konten, E-Mail, Cloud und soziale Netzwerke.
  • Abonnemente und laufende Verträge.
  • Fotos, Dokumente und Daten.
  • Kryptowerte, Wallets und Zugangsschlüssel.

Was gilt rechtlich?

Vermögenswerte und Verträge gehen auf die Erben über. Persönliche Inhalte wie E-Mails und Chats werden nicht immer herausgegeben. Anbieter wie Google, Apple oder Meta haben eigene Regeln. Ohne Zugang kann die Suche aufwendig werden.

Kryptowerte

Wer den privaten Schlüssel nicht hat, hat keinen Zugriff. Ohne Schlüssel ist das Guthaben für immer verloren. Der Schlüssel sollte so hinterlegt werden, dass die Erben ihn finden, ohne dass Dritte ihn früher sehen.

Konkrete nächste Schritte

  • Eine Liste mit Konten und Anbietern führen, aber ohne Passwörter im Klartext.
  • Einen Passwortmanager mit Notfallzugang einrichten oder die Zugänge versiegelt hinterlegen.
  • Im Testament oder Vorsorgeauftrag eine Vertrauensperson für den digitalen Nachlass benennen.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 560 ZGB: Übergang der Erbschaft
  • Art. 602 ZGB: Erbengemeinschaft
  • Art. 28 ZGB: Schutz der Persönlichkeit
  • Art. 360 ff. ZGB: Vorsorgeauftrag
  • Nutzungsbedingungen der jeweiligen Anbieter

Die Gesetzestexte stehen auf fedlex.admin.ch (Suche nach der SR-Nummer): Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Obligationenrecht (OR, SR 220), AHVG (SR 831.10), BVG (SR 831.40), BVV 3 (SR 831.461.3), UVG (SR 832.20), ELG (SR 831.30), DBG (SR 642.11), StHG (SR 642.14), Bundesverfassung (BV, SR 101).

Frank Heisler
Frank Heislerdipl. Finanzberater IfFP · Autor der Ratgeber-Reihe «Finanzen im Leben»

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