Notfallvorsorge: mehr als ein Testament
Ein Testament ist wichtig, aber es löst nicht alle praktischen Probleme. Im Notfall müssen Angehörige wissen, wer entscheiden darf und wo wichtige Unterlagen liegen.
Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung
Der Vorsorgeauftrag regelt, wer handeln darf, wenn Sie urteilsunfähig werden. Die Patientenverfügung hält medizinische Wünsche fest.
Beide Dokumente schaffen Klarheit und entlasten Angehörige in schwierigen Situationen.
Finanzielle Handlungsfähigkeit
Konten, Versicherungen, Hypotheken, Passwörter und Ansprechpartner sollten dokumentiert sein. Ohne Übersicht verlieren Angehörige wertvolle Zeit.
Wichtig ist, dass die Unterlagen zugänglich und aktuell bleiben.
Erben ist auch Organisation
Neben dem Testament zählen Begünstigungen, Ehe- und Erbrecht, Vorsorgelösungen und Immobilien. Diese Bereiche greifen ineinander.
Eine gute Notfallvorsorge verhindert Streit und Unsicherheit.
Konkrete nächste Schritte
- Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung erstellen.
- Dokumentenliste mit Kontaktpersonen führen.
- Begünstigungen in Vorsorge und Versicherungen prüfen.
Rechtsgrundlagen
- Art. 360 ff. ZGB: Vorsorgeauftrag; Art. 370 ff. ZGB: Patientenverfügung
- Art. 467 und 498 ff. ZGB: Testament
- Art. 374 ff. ZGB: Vertretung durch Angehörige
Die Gesetzestexte stehen auf fedlex.admin.ch (Suche nach der SR-Nummer): Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Obligationenrecht (OR, SR 220), AHVG (SR 831.10), BVG (SR 831.40), BVV 3 (SR 831.461.3), UVG (SR 832.20), ELG (SR 831.30), DBG (SR 642.11), StHG (SR 642.14), Bundesverfassung (BV, SR 101).
Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung. Rechtlich verbindliche Schritte, zum Beispiel Testament, Erbvertrag, Vorsorgeauftrag, Schenkung oder Vertrag, sind immer von einer Juristin oder einem Juristen (Notariat, Anwaltskanzlei) zu prüfen. Massgebend sind Ihre persönliche Situation, der Kanton und die jeweils geltende Gesetzeslage.
Ihre Situation ist einzigartig.
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