Ratgeber

Pensionskasse: Einkauf oder Kapitalbezug?

Die Pensionskasse ist für viele der grösste Vorsorgebaustein. Einkauf und Bezug sollten deshalb nicht isoliert, sondern als Teil der gesamten Pensionierungsplanung betrachtet werden.

Einkauf: Steuerchance mit Bedingungen

Ein Pensionskasseneinkauf kann die Steuerlast senken und die Altersleistungen verbessern. Gleichzeitig ist das Geld gebunden.

Wichtig sind Einkaufspotenzial, Sperrfristen, geplante Kapitalbezüge und die Qualität der Pensionskasse.

Kapitalbezug oder Rente

Die Rente bietet Sicherheit und Planbarkeit. Kapital bietet Flexibilität, verlangt aber Verantwortung bei Anlage und Entnahme.

Die richtige Lösung hängt von Gesundheit, Familie, Vermögen, Risikobereitschaft und Fixkosten ab.

Nicht nur auf Steuern schauen

Steuerersparnis ist attraktiv, aber nicht das einzige Kriterium. Liquidität, Erbschaftsplanung und langfristiges Einkommen sind ebenso wichtig.

Eine gute Entscheidung berücksichtigt mehrere Szenarien.

Konkrete nächste Schritte

  • Einkaufspotenzial und Sperrfristen prüfen.
  • Renten- und Kapitalvariante vergleichen.
  • Steuerfolgen mit Säule 3a und übrigen Bezügen abstimmen.

Rechtsgrundlagen

  • Art. 79b BVG: Einkauf, Sperrfrist von drei Jahren für Kapitalbezüge
  • Art. 33 Abs. 1 lit. d DBG: Abzug von Einkäufen
  • Art. 38 DBG: Besteuerung von Kapitalleistungen
  • Art. 37 und 37a BVG: Rente, Kapital und Zustimmung des Ehegatten

Die Gesetzestexte stehen auf fedlex.admin.ch (Suche nach der SR-Nummer): Zivilgesetzbuch (ZGB, SR 210), Obligationenrecht (OR, SR 220), AHVG (SR 831.10), BVG (SR 831.40), BVV 3 (SR 831.461.3), UVG (SR 832.20), ELG (SR 831.30), DBG (SR 642.11), StHG (SR 642.14), Bundesverfassung (BV, SR 101).

Frank Heisler
Frank Heislerdipl. Finanzberater IfFP · Autor der Ratgeber-Reihe «Finanzen im Leben»

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