Leistungen bei Tod / Invalidität

Einkommensverluste

Leistungen bei Tod / Invalidität

Die 2. Ebene leistet nicht nur einen wichtigen Beitrag an die Altersvorsorge, sondern versichert neben dem Prozess des Alterssparens, welcher im Jahr des 25. Geburtstag beginnt, bereits ab dem 18. Altersjahr, Leistungen bei Invalidität und Tod. Voraussetzung ist, dass die Person die für den BVG Anschluss notwendigen Kriterien des Mindesteinkommens und einer Anstellung von mehr als 3 Monaten erfüllt.

Die Leistungen im Todesfall

Grundsätzlich leistet das BVG seine Renten bei Erwerbsunfähigkeit oder Tod aufgrund Krankheit. Zusätzlich wird das BVG mit der sogenannten Subsidirärente auch bei Unfall leistungspflichtig.

Die Leistungen bei Individualität

Der Anspruch auf die Rente des BVG stützt sich auf die Bestimmungen und den Rentenentscheid der 1. Ebene ab. Er entsteht frühstens nach Ablauf von sechs Monaten nach Geltendmachung des Leistungsanspruchs, jedoch frühestes im Monat nach dem 18. Geburtstag.

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