Private Unfallversicherung

UVG-Z

UVG-Zusatzversicherung

Die Leistungen der obligatorischen Unfallversicherung nach UVG sind begrenzt und decken daher die Bedürfnisse der einzelnen Versicherten nicht immer im gewünschten Masse ab.

Eine UVG-Z wird in der Regel nicht auf privater Basis, sondern vom Arbeitgeber abgeschlossen und einer Mehrzahl von Arbeitnehmern angeboten, welche insbesondere hohe löhne verdienen und durch die gewöhnlichen Leistungen des UVG ungenügend versichert sind. Die Leistungen können zudem individuell zusammen gestellt werden.

Das Taggeld, sowie die Invaliden- und Hinterlassenenrente werden im UVG auf der Basis des versicherten Verdientes berechnet. Die UVG-Z ermöglicht es, auch Lohnanteile über dem UVG Maximallohn zu versichern.

Im weiteren können ergänzende Leistungen zu den begrenzten Invaliden- und Hinterlassenenrenten des UVG durch die UVG-Z abgedeckt werden.

Im Rahmen von sogenannten Differenzdeckungen lassen sich ergänzend Kürzungen oder die Verweigerung von obligatorischen UVG Leistungen versichern.

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