Unfallversicherung
Obligatorisch und freiwillig
Obligatorisch und freiwillig
Die obligatorische Unfallversicherung ist eine als Schadensversicherung ausgestaltete Personenversicherung. Mit ihren Leistungen hilft sie, den Schaden wider gut zu machen, der den Versicherten an Gesundheit und Erwerbsfähigkeit entsteht , wenn die verunfallen oder beruflich bedingt erkranken.
Gesundheitsschädigungen, die nicht Folge einer solchen Ursache sind, begründen keinen Leistungsanspruch gegenüber der Unfallversicherung. Die Leistungspflicht wird also nicht an Folgen wie Arbeitsunfähigkeit oder Invalidität geknüpft, sondern an deren Ursache. Die versicherten Folgen müssen also zu den nach dem UVG versicherten Risiken in einem ursächlichen kausalen Zusammenhang stehen.
Die Leistungspflicht ist grundsätzlich weder Summenmässig , noch zeitlich begrenzt. Dagegen ergibt sich eine gewisse Einschränkung der Versicherungsleistungen aus dem gesetzlich Auftrag zur wirtschaftlichen Behandlung und aus der gesetzlichen Begrenzung des versicherten Verdientes bei hohen Einkommen. Diese Beschränkungen können mit der Ergänzung einer privaten Unfallversicherung behoben werden.
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