Fürsorge und Sozialhilfe

Soziales Existenzminimum

Grundsatz der Sozialhilfe

Der Grundsatz besagt, dass sich Art und Höhe der Leistungen nach den Besonderheiten de Einzelfalls richten. Sozialhilfe kann in persönlicher Hilfe, in Geld- und Sachleistungen bestehen.

Die materielle Grundsicherung umfasst alle in einem Privathaushalt notwendigen Ausgaben und betrifft die Bereiche Ernährung, Unterkunft, Kleider, Hausrat, Körperpflege, Heizung und persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Detaillierte Auskünfte und Angaben zu den Richtlinien finden sich bei der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (www.skos.ch).

Die Gesundheitsversorgung im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung bildet Teil des absoluten Existenzminimums. Über das Existenzminimums hinausgehende Ausgaben bilden Bestandteile der situationsbedingten Leistungen und Integrationszulagen.

WordPress Lightbox