Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung

  • Eingeschlossen sind finanziell existenzbedrohende Missgeschicke im täglichen Leben (Hausbrand, …).
  • Eingeschlossen sind weniger finanziell existenzbedrohende Missgeschicke im täglichen Leben ( Mieter von Wohnungen,…)
  • Eingeschlossen sind auch Eigentümer, da auch Werk- und Grundeigentümerhaftung eingeschlossen sind.
Die Privathaftpflichtversicherung umfasst die Haftpflicht der versicherten Personen in ihrer Eigenschaft als:
– Familienoberhaupt.
– Mieter von Wohnungen, EFH, Ferienwohungen oder Hotelzimmern.
– Eigentümer eines selbstbewohnten Wohnhauses, Ferienhauses mit maximal 3 Wohnungen.
– Ausübender einer nebenamtlichen Tätigkeit.
– Arbeitgeber von Hauspersonal.
– Benützer von Fahrrädern oder Motorfahrrädern.
– Benützer, Aufbewahrer oder Beförderer von fremden Sachen, wobei Sonderregelungen für Motorfahrzeuge gelten.
– Angehöriger der Schweizer Armee, des Zivildienstes oder der Feuerwehr.
– Tierhalter
Einzelversicherung:
Die in der Police genannte Person.
Familienversicherung:
Die Familienmitglieder.
Je nach Anbieter können in der Einzel- und in der Familienversicherung weitere Personen mit eingeschlossen sein.
Versichert sind Personen- und Sachschäden.
Für berechtigte Haftansprüche übernimmt der Versicherer den Vermögensbedarf, sofern eine Haftung des Versicherten besteht und es sich um eine versicherte Gefahr handelt.
Von Abwehr unberechtigten Haftpflichtansprüchen übernimmt der Versicherer den Vermögensbedarf, sofern es sich um eine versicherte Gefahr handelt.
  • Die Privathaftpflichtversicherung wirkt weltweit.
  • Die Prämie richtet sich unter anderem ab von:
  • – der Zahl der versicherten Personen.
  • – der Höhe der Gesamtsumme.
  • – der Höhe des Selbstbehalts.
  • Umfang des beanspruchten Versicherungsschutz.
  • Versicherungsrechtliche Fragen im VVG.
  • Beschreibung des Versicherungsprodukt in der AVB.
  • Haftpflichtrechtliche Fragen über das OR, ZGB oder weitere Gesetze mit Haftpflichtnormen.
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