Betriebsunterbrechungsversicherung

Versichert sind:
– Vermögenseinbussen aus einer vollständigen oder teilweisen Betriebsunterbrechung.
– Folge des versicherten Schadens sind.
– der durch die Gefahren Feuer, Wasser, Diebstahl und Glasbruch entstanden sind.
Versichert ist das Unternehmen, für das die Versicherung abgeschlossen wurde.
Die Garantiesumme wird aus der möglichen Vermögenseinbusse ermittelt, die während der Haftzeit entstehen.
Die Haftzeit dauert in der regel zwischen 12 bis 36 Monate.
Gilt für alle Standorte, die in der Police aufgeführt sind.
Es können auch nur Teile eines Standortes versichert werden.
Das Anlagerisiko:
Im Zusammenhang mit Gebäuden, Räumlichkeiten, Betriebsanlagen und Grundstücken des Unternehmens.
Das Produktrisiko:
– Versichert ist die Produkthaftpflicht.
– Nicht versichert ist die Sachgewährleistung.
Das Betriebsrisiko:
– Versichert sind Schäden, die Miitarbeitende bei der Verrichtung ihre Arbeit Dritten zufügen.
– Nicht versichert sind falsche, ausbleibende oder verspätete Erfüllung der Vertragspflichten der Geschäftspartner.
Ersatz der mittelbaren Schäden, die dem Versicherer aus dem Schaden der Betriebsunterbrechung, bis zur Höhe der Garantiesumme.
Wird die Garantiesumme überschritten, trägt der Versicherte die weiteren Kosten selbst.
Die Prämie ist eine Fixprämie. Ihre Höhe hängt vor allem von:
– der Höhe der Garantiesumme.
– den Risiken.
– von er dauer der Haftzeit.
Es gelten die VVG.
Details sind in den AVB`s geregelt.
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