Die eigene Firma
Beginner
Beginner
Es reicht nicht, dass Sie und Ihr Umfeld begeistert sind von ihrer Geschäftsidee. Nein, es muss einen Markt dafür geben.
Ausserdem ist es wichtig, abzuschätzen, ob sich mit einem Produkt langfristig genügend Geld generieren lässt.
Viele greifen für die Finanzierung auf ihre PK zurück. Ein Entscheid, der gut überlegt sein will, denn die Gelder fehlen gegebenenfalls im Pensionsalter. Familie, Freunde sind ebenfalls Geldquellen.
Weitere Anlaufstellen können Start-up-Wettbewerbe, Wirtschaftsförderungsstellen oder Stiftungen sein. Möglicherweise wird das Geschäft in der Aufbauphase auch für Banken oder sogenannte Business Angels interessant. Oder möglicherweise steigen Risikokapitalgesellschaften ein um, dann in ein paar Jahren die Firma gewinnbringend zu verkaufen.
Jede Firma braucht eine Rechtsform. Die einfachste ist die Einzelfirma (nötig für den Bezug von Pensionskassengeldern), die gängigsten sind AG und GmbH. Die Rechtsform ist frei wählbar und lässt sich auch ändern. Kriterien für die Wahl sind Haftungs-, Kosten- und Steuerfragen. Priorität für Gründer sollte die Haftung haben: Nur eine Gesellschaftsform mit limitierter Haftung hält das persönliche Risiko in Grenzen.
Im Notfall müssen Jungunternehmer optimal geschützt sein. Für Versicherungen muss man deshalb genügend Geld einplanen. Was obligatorisch versichert werden muss, hängt von der Rechtsform der Firma ab. Gründer einer Einzelfirma gelten für die Sozialversicherungen als Selbständige und sind selber für ihren Versicherungsschutz zuständig. Wer hingegen eine GmbH oder AG ins Leben ruft, ist zwar auch Unternehmer, gleichzeitig aber Angestellter des eigenen Betriebs. Hier ist die Firma als juristische Person für den Versicherungsschutz zuständig.
Steuern sind ein wesentlicher Kostenfaktor und dürfen bei der Geschäftsgründung nicht unterschätzt werden. Es lohnt sich, vor dem einen Treuhänder oder eine Steuerberaterin bei zuziehen. Bei Einzelfirmen und Personengesellschaften versteuert der Inhaber als natürliche Person. Die AG und GmbH sind juristische Personen und werden als solche eigenständig besteuert.
Wie sich die Wechselbeziehungen auf die Einkommens- und Altersvorsorge auswirken, sollte ständig mit einer Fachperson analysiert und entsprechende Massnahmen ergriffen werden.
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